Infos zum Entlastungsbetrag der Pflegekasse nach § 45a SGB XI:
So nutzen Sie Ihre Haushaltshilfe in Berlin kostenfrei
Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung im Alltag. Deshalb hilft Ihnen der Entlastungsbetrag der Pflegekasse, Ihre Haushaltsführung stressfrei zu organisieren. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, dieses Budget optimal für Ihre Bedürfnisse einzusetzen. Infolgedessen gewinnen Sie mehr Lebensqualität in Ihren eigenen vier Wänden.
Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse soll Ihnen den Alltag erleichtern und Ihre pflegende Angehörige entlasten, indem Sie zum Beispiel unterstützende Leistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen als Angebot zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Häufige Fragen rund um den Entlastungsbetrag der Pflegekasse
Wie hoch ist Ihr Budget?
Ihr monatlicher Entlastungsbetrag beträgt aktuell 131,00 Euro, damit entspricht Ihr jährliches Budget 1.572,00 Euro.
Wichtig: Es handelt sich um ein Budget, das Ihnen von Ihrer Pflegekasse nicht ausgezahlt wird. Ihre nicht genutzten Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Ab dem 01. Juli wird Ihr Budget wieder neu aufgebaut. Nicht genutzte Beträge können somit bis zum 30. Juni des nächsten Jahres angespart werden.
Müssen Sie einen Antrag stellen?
In der Regel brauchen Sie keinen separaten Antrag stellen, wenn die Pflegekasse bereits über Ihren Pflegegrad informiert ist. Die Leistungen können direkt über den Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden.
Wozu benötigen Sie eine Abtretungserklärung?
Damit die Abrechnung direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse erfolgen kann, wird von Ihnen eine Abtretungserklärung benötigt. Mit dieser Erklärung treten Sie Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag an den Dienstleister ab. So entstehen keine Vorauszahlungen oder Kosten für Sie. Privat Versicherte reichen Ihre Rechnung vom Anbieter bei ihrer Pflegekasse und bei der Beihilfe ein, dadurch erhalten diese den an den Dienstleister vorausbezahlten Betrag zurück.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren Anspruch geltend zu machen. Darüber hinaus finden Sie hier eine Übersicht zu unseren Leistungen.

